Donnerstag, 21. August 2008

selbständig!



Wenn man sich beruflich selbstständig machen möchte steht früher oder später die Frage nach einem Firmennamen im Raum. Wie darf man sich nennen, was muss man beachten und was wirkt am attraktivsten für die Kunden?
Der Firmenname
Muss bei Selbstständigen immer den Vor- und Zunamen enthalten. Daher reicht es im Prinzip aus wenn man sich "Maria Meerrettich" nennt, vorausgesetzt man heißt auch so.
Es empfiehlt sich aber nicht nur den eigenen Namen zu benutzen. Gerade für potentielle Kunden ist es enorm wichtig, dass bereits bei Ihrem Geschäftsnamen wissen was sie überhaupt tun.
Als Beispiel nehmen wir mal "Maria Meerrettich Webdesign" oder andersherum "Webdesign Maria Meerrettich".
Der Fantasiename
Viele angehende Selbstständige möchten aber einen etwas kreativeren Namen für Ihre Unternehmung nutzen. Beispielsweise "M-Studio". Aber Achtung – diese Bezeichnung allein ist falsch und ist rechtswidrig. Der eigene Name muss immer enthalten sein, denn schließlich wollen Kunden und Lieferanten wissen mit wem Sie es zu tun haben und an wen Sie Forderungen stellen können.
"M-Studio, Maria Meerrettich" währe also richtig.
Merke: Der Vor- und Zuname muss im Unternehmensnamen enthalten sein, alles andere darf nur Zusatz sein.
Das Firmenlogo
Bei einem Firmenlogo ist es zum Glück nicht ganz so streng. Denn rein rechtlich ist man nicht einmal dazu verpflichtet überhaupt ein Logo zu haben. Wenn also Frau Meerrettich Ihren Namen auf allen Geschäftsunterlagen (Bestellungen, Rechnungen usw.) korrekt angibt, darf unter Ihrem Logo auch nur M-Studio stehen oder das ganze Logo nur ein M sein. Hauptsache auf allen Geschäftsbriefen steht der vollständige Firmenname.
Häufiger Fehler
"M-Studio, Inhaber: Maria Meerettich" ist falsch. Denn als Einzelunternehmer kann man nicht sein eigener Inhaber sein. Man würde auch den Eindruck erwecken, dass es sich um eine größere Firma, mit mehreren Mitarbeitern handelt.
Produkt und Projektnamen
Noch einen Aspekt gilt es nicht zu vergessen. Bisher habe ich nur über den Namen des Gewerbes gesprochen. Natürlich darf man mehrere Projekte oder Webseiten führen, die einen Eigennamen besitzen.
Unsere Beispielsdame Maria hat sich also für den Geschäftsnamen Webdesign Maria Meerrettich entschieden. Außerdem führt Sie ein Büro unter dem Namen "M-Studio" mit dazugehöriger Webseite und eine zusätzliche Webseite mit dem Namen "M-Designtipps".
So lange Sie unter Ihre Geschäftsunterlagen und im Impressum "M-Studio, Webdesign Maria Meerrettich" angibt, ist eigentlich nichts zu beanstanden. Im Impressum der zusätzlichen Webseite müsste demnach "M-Designtipps, Webdesig Maria Meerrettich, Anschrift…" stehen.
Zusammenfassung
Vergesst also nicht euren eigenen Namen anzuhängen und ihr dürftet keine Probleme haben. Ich hoffe ich konnte ein bisschen Klarheit schaffen. Die obigen Aussagen spiegeln aber nur meine persönliche Meinung wieder und sind keine individuelle Rechtsberatung.

Es ist nicht ganz leicht den richtigen Namen für die eigene Selbstständigkeit zu finden. In einem neuen Artikel schreibe ich worauf man unbedingt achten sollte.
In dem Artikel "Namensgebung für Einzelunternehmen" gehe ich vor allem auf die rechtlichen Aspekte ein. Oft weiß man gar nicht ob man als Selbstständiger überhaupt Fantasienamen benutzen darf.
Mal abgesehen von der Pflicht, dass bei Einzelunternehmern der vollständige Name im Firmennamen enthalten sein muss, steht immer die Frage im Raum: Fiktiver Name oder Personalisierte Name?
Personalisierter Firmenname
Ein Firmenname der nur aus dem eigenen Namen besteht ("Klaus Klimpermann Design") hat natürlich den Vorteil das die Kunden gleich wissen mit wem Sie es zu tun haben. Man kann sich und seine Dienstleistung persönlicher vermarkten.
Ein großer Nachteil ist hingegen die begrenzte Ausbaufähigkeit. Möchte man sich nach ein paar Jahren als Einzelkämpfer doch mal erweitern und Mitarbeiter einstellen, dann steht der personalisierte Firmenname natürlich im Weg.
Außerdem möchte auch nicht jeder mit seinem eigenen Namen schnell im Internet gefunden werden und zieht es vor etwas anonymer zu bleiben.
Fantasie-Firmenname
Ein fiktiver Name an sich ist für Einzelunternehmer gar nicht erlaubt. Hängt man aber in Geschäftsunterlagen seinen vollständigen Namen stets hintendran, sieht es schon besser aus.
Das hat natürlich den Vorteil dass man sich mit einem außergewöhnlichen Titel von der Masse abheben kann.
Außerdem schützt man in gewisser Weise seinen eigenen Namen. Wenn irgendwo im Internet über den Unternehmer berichtet wird, steht nicht zwangsweise der eigene Name dabei ("Der neue XY Suppenladen ist toll" vs. "Fotografie Horst Hummer ist wirklich nicht empfehlenswert"). Positive oder negative Kommentare beziehen sich dann also eher auf den fiktiven Firmennamen und nicht auf den eigenen Vor- und Zunamen.
Die einzige Gefahr bei einer fiktiven Unternehmensbezeichnung besteht darin für andere zu groß zu wirken und somit kommt der Verdacht einer Täuschung auf. Beispiel: Wenn ich mich als Einzelunternehmer "Global Worlddesign" nenne, könnte ich rechtliche Probleme bekommen.Die obigen Aussagen spiegeln aber nur meine persönliche Meinung wieder und sind keine individuelle Rechtsberatung.


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